Für Fluggäste wurden im Bereich des Luftverkehrs, einige Regelungen für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen, im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen geschaffen.
Hierbei handelt es sich um die Fluggastrechte der Europäischen Union.
Die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs sollten unter anderem darauf abzielen, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen. Ferner sollte den Erfordernissen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
Geltende Anwendungsgebiete der EU-Fluggastrechte
- Für Flüge innerhalb der EU. Dies gilt sowohl für Fluggesellschaften aus der der EU und aus Nicht-EU-Ländern.
- Flüge von Fluggesellschaften aus der EU, welche aus einem Nicht-EU-Land in die EU durchgeführt werden
- Flüge von Fluggesellschaften aus der EU oder Nicht-EU-Land, welche aus der EU in ein Nicht-EU-Land stattfinden.
Die Fluggastrechte finden Anwendung sofern noch keine Leistung, wie Entschädigung oder Unterstützung, bei flugbedingten Problemen gewährt wurden.
Unter EU sind alle derzeitigen EU Länder zu verstehen, einschließlich: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sowie Island, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich
Rechte und Regelungen bei Problemen
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